Ombudsmann für Korruptionsprävention

Dienstleistungsangebot und Informationen zu den Themen Compliance und Korruptionsprävention

Dr. iur. Rainer Frank             Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank   Dr. Müller   Dr. Auffermann
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Das Ombudsmannsystem - der Rechtsanwalt als Ombudsmann
 

Unter den verschiedenen Hinweisgebersystemen ist der anwaltliche Ombudsmann das Mittel der Wahl. Wegen der anwaltlichen Schweigepflicht bietet er die niedrigste Hemmschwelle für einen potentiellen Hinweisgeber.

 

Der Fachanwalt für Strafrecht als Ombudsmann hat das Fachwissen aus Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, um einen Sachverhalt zielgerichtet aufzuklären, zu bewerten und so aufzubereiten, dass im Unternehmen unverzüglich Entscheidungen getroffen werden können.

 

Geringe Kosten: Die Einrichtung eines Ombudsmannsystems kostet wenig. Die Verbesserung eines einzigen Vergabeprozesses aufgrund eines Hinweises an den Ombudsmann kann den Aufwand für Jahre aufwiegen.

 


Kapitel 1

Welche Hinweisgebersysteme gibt es?

Kurzbeschreibung Ombudsmannsystem

Anwaltliche Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmefreiheit

Hemmschwelle niedrig für Hinweisgeber

Bedeutung der Hemmschwelle nicht zu unterschätzen

Vertrauen des Hinweisgebers stärken


Kapitel 2

Eingangsbewertung durch Ombudsmann

Kommunikation mit Hinweisgeber

Sachkundige Aufklärung des Sachverhalts

Zielgerichtete Aufbereitung des Sachverhalts

Kommunikation mit Ermittlungsbehörden

Innerbetriebliche Akzeptanz

Kostenneutralität


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
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