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Unter den
verschiedenen Hinweisgebersystemen ist der anwaltliche Ombudsmann das
Mittel der Wahl. Wegen der anwaltlichen Schweigepflicht bietet er die
niedrigste Hemmschwelle für einen potentiellen Hinweisgeber.
Der Fachanwalt für
Strafrecht als Ombudsmann hat das Fachwissen aus Strafrecht,
Strafprozessrecht und Kriminologie, um einen Sachverhalt zielgerichtet
aufzuklären, zu bewerten und so aufzubereiten, dass im Unternehmen
unverzüglich Entscheidungen getroffen werden können.
Geringe Kosten: Die
Einrichtung eines Ombudsmannsystems kostet wenig. Die Verbesserung eines
einzigen Vergabeprozesses aufgrund eines Hinweises an den Ombudsmann
kann den Aufwand für Jahre aufwiegen.
Kapitel 1
Welche Hinweisgebersysteme gibt es?
Kurzbeschreibung Ombudsmannsystem
Anwaltliche Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht
und Beschlagnahmefreiheit
Hemmschwelle niedrig für Hinweisgeber
Bedeutung der Hemmschwelle nicht zu unterschätzen
Vertrauen des Hinweisgebers stärken
Kapitel 2
Eingangsbewertung durch Ombudsmann
Kommunikation mit Hinweisgeber
Sachkundige Aufklärung des Sachverhalts
Zielgerichtete Aufbereitung des Sachverhalts
Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
Innerbetriebliche Akzeptanz
Kostenneutralität
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
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