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Eingangsbewertung durch Ombudsmann
Der anwaltliche
Ombudsmann bewertet eingehende Hinweise. So kann die Erhebung
personenbezogener Daten auf die Fälle beschränkt werden, in denen
Tatsachen einen konkreten Anfangsverdacht begründen und ein berechtigtes
Interesse des Unternehmens an der weiteren Datenerhebung und
Übermittlung besteht. Das System des anwaltlichen Ombudsmanns erfüllt
damit alle Anforderungen des Datenschutzes (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG
2009).
Kommunikation mit Hinweisgeber
Der Ombudsmann hält
Kontakt zum Hinweisgeber. Fragen der internen Revision oder der
Staatsanwaltschaft (wenn es zur Erstattung einer Strafanzeige kommt)
können dem Hinweisgeber übermittelt und von ihm über den Ombudsmann
beantwortet werden, ohne dass das Unternehmen seinen Namen erfahren
muss.
Sachkundige Aufklärung des Sachverhalts
Ein Fachanwalt für
Strafrecht als anwaltlicher Ombudsmann hat das strafrechtliche und
kriminologische Fachwissen, den Sachverhalt durch Befragung des
Hinweisgebers zielgerichtet aufzuklären, die sachliche Verwertbarkeit
des Hinweises einzuschätzen und auch die Glaubhaftigkeit der Person des
Hinweisgebers und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage zu bewerten.
Zielgerichtete Aufbereitung des Sachverhalts
Der anwaltliche
Ombudsmann übergibt – wenn der Hinweisgeber die Freigabe erteilt – den
Sachverhalt in einer geordneten Darstellung als Grundlage für
Entscheidungen. Damit werden interne Kapazitäten – etwa in der
Rechtsabteilung – geschont. Andere Hinweisgebersysteme
(Email-Briefkästen oder sonstige Hotlines) leisten das nicht. Hier
bedarf es erst der Aufbereitung des Sachverhalts und seiner rechtlichen
Bewertung durch Mitarbeiter des Unternehmens.
Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
Wenn das Unternehmen
sich im Einzelfall entscheidet, die Strafverfolgungsbehörden
einzuschalten, ist ein Fachanwalt für Strafrecht als der anwaltlicher
Ombudsmann in der Lage,
•
fachgerecht eine Strafanzeige zu formulieren und an richtiger Stelle
einzubringen,
• die
Interessen und Rechte des Unternehmens im Ermittlungsverfahren zu
vertreten,
• Informationen
aus dem Strafverfahren (Akteneinsicht) zu bewerten.
Innerbetriebliche Akzeptanz
Der anwaltliche
Ombudsmann kann (und soll) das Vertrauen der Arbeitnehmervertreter im
Unternehmen gewinnen.
Kostenneutralität
Der organisatorische
und damit finanzielle Aufwand für die Installation eines
Ombudsmannsystems ist gering. Wenn nur in einem Fall aufgrund eines
Hinweises an den Ombudsmann ein Vergabeprozess optimiert werden kann,
kann das die Kosten des Hinweisgebersystems auf Jahre tragen.
Im
Übrigen gilt der Satz: If you think compliance is expensive – try non
compliance.
Kapitel 1
Welche Hinweisgebersysteme gibt es?
Kurzbeschreibung Ombudsmannsystem
Anwaltliche Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht
und Beschlagnahmefreiheit
Hemmschwelle niedrig für Hinweisgeber
Bedeutung der Hemmschwelle nicht zu unterschätzen
Vertrauen des Hinweisgebers stärken
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
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