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Die Einrichtung eines
Hinweisgebersystems ist eine geeignete Maßnahme zur Korruptions- und
Kriminalprävention und damit auch zur Reduzierung des Haftungsrisikos
für das Unternehmen und seine Führungskräfte.
Hinweisgebersysteme
sind „Stand der Sicherheitstechnik“ im Bereich Risikomanagement durch
Compliance.
Kapitel 1
Compliance-Funktion
Pflicht in USA, Standard in Deutschland
ICC Verhaltenskodex für die Wirtschaft
Tone from the top
Kapitel 2
Hinweisgebersystem hat kriminalpräventive Wirkung
Hinweisgebersystem ermöglicht Prozessoptimierung
Hinweisgebersystem verringert Haftungsrisiko
Hinweisgebersystem ermöglicht Geltendmachung von
Ersatzansprüchen
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
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10117 Berlin
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