Ombudsmann für Korruptionsprävention

Dienstleistungsangebot und Informationen zu den Themen Compliance und Korruptionsprävention

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Folgerung Hinweisgebersysteme
 

Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist eine geeignete Maßnahme zur Korruptions- und Kriminalprävention und damit auch zur Reduzierung des Haftungsrisikos für das Unternehmen und seine Führungskräfte.

 

Hinweisgebersysteme sind „Stand der Sicherheitstechnik“ im Bereich Risikomanagement durch Compliance.

 


Kapitel 1

Compliance-Funktion

Pflicht in USA, Standard in Deutschland

ICC Verhaltenskodex für die Wirtschaft

Tone from the top


Kapitel 2

Hinweisgebersystem hat kriminalpräventive Wirkung

Hinweisgebersystem ermöglicht Prozessoptimierung

Hinweisgebersystem verringert Haftungsrisiko

Hinweisgebersystem ermöglicht Geltendmachung von Ersatzansprüchen


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
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