Ombudsmann für Korruptionsprävention

Dienstleistungsangebot und Informationen zu den Themen Compliance und Korruptionsprävention

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Folgerung Hinweisgebersystem
Kapitel 2

Hinweisgebersystem hat kriminalpräventive Wirkung

Das Entdeckungsrisiko für potentielle (interne wie externe) Täter wird wesentlich erhöht. Deshalb wirkt die Installation eines Hinweisgebersystems kriminalpräventiv. Auch die Aufdeckung von Straftaten wirkt über den Abschreckungseffekt präventiv.

 

Hinweisgebersystem ermöglicht Prozessoptimierung

Hinweise auf Wirtschaftsstraftaten, insbesondere auf korruptive Beziehungen, schaffen die Möglichkeit, prozessoptimierend einzugreifen. Vergabeprozesse können zum Vorteil des Unternehmens verändert werden.

 

Frühwarnsystem

Es ist besser, von gefährlichen Fehlern von Mitarbeitern über einen Ombudsmann zu erfahren als durch Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft.

 

Hinweisgebersystem verringert Haftungsrisiko

Jeder Schritt der Kriminalprävention verringert das Haftungsrisiko für das Unternehmen, seine Vertreter (Vorstände, Geschäftsführer) und Führungskräfte.

 

Hinweisgebersystem ermöglicht Geltendmachung von Ersatzansprüchen

Die Aufdeckung von Wirtschaftsstraftaten schafft die Gelegenheit, dem Unternehmen zustehende Ersatzansprüche in geeigneter Form geltend zu machen.

 


Kapitel 1

Compliance-Funktion

Pflicht in USA, Standard in Deutschland

ICC Verhaltenskodex für die Wirtschaft

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Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
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