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Hinweisgebersystem hat kriminalpräventive Wirkung
Das Entdeckungsrisiko
für potentielle (interne wie externe) Täter wird wesentlich erhöht.
Deshalb wirkt die Installation eines Hinweisgebersystems
kriminalpräventiv. Auch die Aufdeckung von Straftaten wirkt über den
Abschreckungseffekt präventiv.
Hinweisgebersystem ermöglicht Prozessoptimierung
Hinweise auf
Wirtschaftsstraftaten, insbesondere auf korruptive Beziehungen, schaffen
die Möglichkeit, prozessoptimierend einzugreifen. Vergabeprozesse können
zum Vorteil des Unternehmens verändert werden.
Frühwarnsystem
Es ist besser, von
gefährlichen Fehlern von Mitarbeitern über einen Ombudsmann zu erfahren
als durch Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft.
Hinweisgebersystem verringert Haftungsrisiko
Jeder Schritt der
Kriminalprävention verringert das Haftungsrisiko für das Unternehmen,
seine Vertreter (Vorstände, Geschäftsführer) und Führungskräfte.
Hinweisgebersystem ermöglicht Geltendmachung von
Ersatzansprüchen
Die Aufdeckung von
Wirtschaftsstraftaten schafft die Gelegenheit, dem Unternehmen
zustehende Ersatzansprüche in geeigneter Form geltend zu machen.
Kapitel 1
Compliance-Funktion
Pflicht in USA, Standard in Deutschland
ICC Verhaltenskodex für die Wirtschaft
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Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
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