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Die Einrichtung einer
effektiven Compliance Funktion ist Rechtspflicht. Ein Standard der
Wirtschaft kann festgestellt werden.
Hinweisgebersysteme sind ein bewährtes Mittel zum Schutz
des Vermögens des Unternehmens und zur Verringerung des Risikos für
Vorstand/Geschäftsführung, aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der
Aufsichtspflicht zu haften.
Der Fachanwalt für Strafrecht als Ombudsmann ist das
Mittel der Wahl. Er kann den
Hinweisgeber schützen durch anwaltliche Schweigepflicht,
Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmefreiheit.
Rechtsanwalt Dr. Frank wurde zum Ombudsmann
Korruptionsprävention bestellt von
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Es gibt keinen
Grund, auf die Einrichtung eines Ombudsmannsystems zu
verzichten. Es gibt nur Gründe, es zu tun - nicht übermorgen,
sondern heute.
Dr. iur. Rainer Frank |
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Bitte
informieren Sie sich und prüfen unser Dienstleistungsangebot.
neu: BGH zur
Garantenstellung der Leiter Compliance, Recht und Revision zur
Verhinderung von Straftaten aus dem Unternehmen.
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neu: Kooperation
Ombudsmann-Dienstleistungen und Compliance-Beratung.
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Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 31 86 85 3
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weiterhin gültig:
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bis 15.08.2010:
Dr. Frank & Coll.
Fachanwälte für Strafrecht
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Carmerstraße 17
10623 Berlin
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